Soziale Organe (Soggetti sociali)
Art. 18
Jugendlichen der ACLI (Giovani delle ACLI):
a) Lebt das Verbandsleben wie in Art. 5 dieser Statut beschrieben;
b) Umfasst junge Erwachsene bis zum 30 Lebensjahr, die ACLI-MitgliederInnen sind;
c) Geht gemäss eigenen Richtlinien vor, die zuvor vom Nationalrat der ACLI ratifiziert wurden.
Art. 19
Koordination der ACLI Frauenbewegung der Schweiz (Coordinamento Donne):
a) Vertritt und fördert die politische Rolle der Frauen der ACLI, sowohl auf Vereinsebene wie auch extern;
b) Führt im Rahmen der Richtlinien der ACLI Studien und Fortbildungsmassnahmen im sozialen und politischen Bereich durch, die dazu dienen sollen, Frauen in Verbänden zu vereinen und deren Gedanken und Erfahrungen ins rechte Licht zu rücken;
c) Beteiligt sich an der Erarbeitung der Richtlinien der ACLI und deren sozialer Dienste um positive Vorgehensweisen und eine Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu ermöglichen;
d) Legt die Arbeits- und Vorgehensweisen, gemäss einer Richtlinie, die vom Nationalrat verabschiedet wurde fest;
e) Handelt mit Mitteln und finanziellen Möglichkeiten, die vom Nationalrat beschlossen wurden;
f) Organisiert während der Amtszeit eine Versammlung der Koordinierungsgruppen auf Basis-, Kantonal/Intercantonalebene, um deren Arbeit zu überprüfen und deren Entwicklung zu programmieren.