Auswertung der Organisation und des Programms
Art 16
Der Nationalrat beruft nach der Hälfte seiner Amtszeit die Nationalkonferenz zur Auswertung der Organisation und des Programms ein, die auf Nationalebene stattfinden soll und die folgende Aspekte auswertet:
a. Die Effektivität der Verbandspolitik,
b. Die Übereinstimmung der Verbandsarbeit mit dem Wandel (im Bezug auf neuen Sprachen, Kulturen und Bevölkerungsgruppen), der sich in der Gesellschaft vollzieht,
c. Die Lebendigkeit der Strukturen,
d. Die Funktionalität der ACLI,
e. Die Funktionalität der sozialen Dienste, und zudem:
f) Beschliesst Strategien und definiert Projekte,
g) Entscheidet über Vorschläge zur Statutsänderung der ACLI Schweiz, welche am Nationalkongress vorgetragen werden.