Gremien der Basisstruktur (Circolo)
Art 7.
Die Versammlung (Assemblea)
a) Setzt sich aus den Mitgliedern, die Mitsprache- und Stimmrecht haben zusammen;
b) Wählt den Präsident, jedes vierte Jahr;
c) Ernennt die Rechnungsprüfer;
d) Gibt dem Rat Anweisungen und prüft dessen Arbeit;
e) Verabschiedet jährlich den Haushaltsplan und die Bilanz.
Art 8
Das Präsidium der Basisstruktur (Presidenza di Circolo)
a) setz sich aus dem Präsident der Basisstruktur (Presidente di Circolo) und den anderen Mitgliedern des Präsidium – welche von der Versammlung gewählt wurden – dem Verantwortlichen der Jugendlichen der ACLI (Giovani delle ACLI) zusammen und der Verantwortlichen der Frauenbewegung (Coordinamento Donne); alle haben Stimmrecht;
b) leitet die Arbeit auf der Basisebene unter Berücksichtigung der Ziele, die von der Versammlung und von dem kantonalen/interkantonalen Organ festgelegt worden sind.