Statut der ACLI Schweiz
Christliche Internationale Arbeitsnehmervereinigung
(Übersetzung aus italienischer Text)
Art. 1
Die Christliche Internationale Arbeitsnehmervereinigung stützen ihr Wirken zur Förderung der ArbeitnehmerInnen, auf die Botschaft des Evangeliums und auf die Lehre der Kirche, und streben nach einer Gesellschaft, in der die gesamte Entwicklung jedes Einzelnen nach der Grundsätzen von Demokratie und Gerechtigkeit geprägt ist.
Art. 2
Die ACLI fördern Solidarität und Verantwortungsbewusstsein, um dadurch eine neue Arbeits- und Lebensqualität im Zusammenleben und in der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Völkern und Kulturen zu schaffen. Sie setzen sich für den Frieden und die Bewahrung der Schöpfung ein.
Die ACLI vereinen Arbeiter, Frauen wie auch Männer, jeder Nationalität, die die Ziele des Verbandes teilen. Sie setzen sich vor allem für die sozial Schwächen und die Randgruppen ein.
Auch können an die ACLI Verband andere Vereine angegliedert sein, deren Ziele denen der ACLI entsprechen und für die Zusammenarbeit bereit sind.
Art. 3
Die ACLI, eine Bewegung die sich im Sozialem- und im Bildungsbereich engagiert, wirken in eigener autonomer Verantwortung, um den Einzelnen und den Familien in ihrer Entfaltung durch Fortbildungsmassnahmen, sozialem Engagement und Verbandsarbeit zu fördern.
Unter Beachtung der Menschenwürde zielen die ACLI darauf, den Einzelnen zu kritischem Überlegen, Handeln und zur Eigenverantwortung zu erziehen. Eine christliche Grundeinstellung, die im ökumenischen Sinn dem Dialog gegenüber geöffnet ist, soll ebenfalls zum Ausdruck kommen.
Das soziale Engagement der ACLI geht von den Erfahrungen von Frau und Mann im Alltag und bei der Arbeit aus, verlangt Verantwortungsbewusstsein und schafft für den Einzelnen die Möglichkeit der Beteiligung an der Entwicklung einer gerechtere Gesellschaft und deren Institutionen.
Der soziale Dienst und die übrigen Aktivitäten des Vereins ACLI bilden die Grundlage zur Förderung von Solidarität, Selbstbestimmung, ehrenamtlicher Tätigkeit und sozialem Unternehmungsgeist, um den kulturellen, materiellen und sozialen Bedürfnissen der Menschen gerecht zu werden indem sie:
a) Hilfe und Betreuung in sozialen Belangen, im Bereich der Vorsorge, des Gesundheitswesen und in finanziellen Angelegenheiten durch das Patronato ACLI leistet;
b) Im Bereich der beruflichen Fortbildung und der Arbeitspolitik, mittels des Nationalen Verbandes zur beruflichen Fortbildung ENAIP und den dem letzteren eingegliederten regionalen Verbänden;
c) In den vielfältigen Aktivitäten des gesellschaftlichen Lebens tätig sind wie: Zusammenarbeit, ehrenamtliche Tätigkeiten, Umwelt, Sport, Tourismus und Kultur, durch Bildung von Verbänden und Durchführung von Initiativen, welche zuvor vom Nationalrat beschlossen wurden.
Art 4
Die ACLI sind eine Organisation in der Schweiz und Fürstentum Liechtenstein welche in Basisorgane (Circoli), kantonale/interkantonale sowie nationale Strukturen strukturiert. Der Sitz der ACLI Schweiz ist in Zürich.
Jede Struktur der ACLI Schweiz:
a) fördert die aktive Teilnahme der Mitgliedern zur Erreichung der Ziele, welche in der Statut und in Tagungen und anderen Versammlungen der Verbände zur Planung und Organisation festgelegt wurden;
b) fördert die Mitgliedern auch in religiöser Hinsicht und ihnen hilft, ihr Christsein zu leben. Dazu wird den ACLI – Mitgliedern die Möglichkeit angeboten, das Evangelium zu vertiefen, wobei hierfür die Hilfe seitens der Kirchengemeinden erbeten wird;
c) verfolgt soziale, kulturelle, und ehrenamtliche Ziele, ohne materielle Bereicherung anzustreben; die Vorgehensweise resultiert aus den entsprechenden Regelungen des Nationalrats und sieht die Einbeziehung der kantonalen/interkantonalen Strukturen,
d) ergreift Initiativen, die dem Verbandsleben fördern; zum Beispiel durch Ausbildung im sozialem Bereich, ehrenamtlicher Arbeit und selbstorganisierten Dienstleistungen;
e) Ist von einem demokratischen Gremium geleitet, das in regelmässigen Abstände erneuert wird, und dessen Mitgliedern in jedem Fall Mitgliedern der ACLI sein müssen;
f) fördert eine Kultur der Legalität im Einklang mit der Bundes- und mit den jeweiligen kantonalen Verfassungen.
Art. 5
Mitglied der ACLI wird man durch die Teilnahme am Verbandsleben und an den Veranstaltungen, welche von der Basisstrukturen (Circoli) der ACLI, von ACLI-Verbänden oder anderen Verbände, die den ACLI angegliedert und im sozialem Bereich tätig sind, durchgeführt sind.
Ordentliches Mitglied wird man, in dem man sich einschreibt, und nur so hat man im Verbandsleben der ACLI auch aktives und passives Wahlrecht. Die Mitgliedskarten der ACLI werden von der internationale Direktion (FAI) ausgestellt und durch die kantonale/interkantonale Struktur an die Basisstruktur verteilt.